Spätestens seit 2002 spielt das Thema Nichtraucherschutz auch im Unternehmen eine zentrale Rolle. Mit dem Paragraf 5 der Arbeitsstättenverordnung brachte die Regierung den Nichtraucherschutz ins Gespräch und brachte unter anderem ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz aus. Oder kurz ausgedrückt: Jeder Mitarbeiter im Unternehmen hat das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dies bringt viele Pflichten für die Arbeitgeber mit sich und die Angestellten profitieren von vielen Rechten. Wie der Schutz effizient und sinnvoll erfüllt werden kann und welche Möglichkeiten es für ein harmonisches Miteinander gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Gesetzliche Grundlagen und Regelungen für den Nichtraucherschutz für Angestellte
Tabakrauch ist schädlich, diese Tatsache wird wohl kaum ein Mensch infrage stellen. Dies gilt auch schon bei geringen Mengen und beim sogenannten Passivrauchen. Deshalb hat der Gesetzgeber den bereits genannten Paragrafen auf den Weg gebracht und somit das Rauchen aus den Büros und Unternehme,21n verbannt. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Rauchen am Schreibtisch oder zumindest im Flur vor dem Büro gang und gäbe. Mittlerweile ist ein solches Szenario kaum noch denkbar, denn das Rauchen im Gebäude ist am Arbeitsplatz streng verboten. Unter Umständen kann dies sogar für eigens eingerichtete Raucherräume gelten. Befinden sich diese in der Nähe der Arbeitsplätze und entsteht eine Belästigung der Angestellten, können sogar diese Räume verboten werden.
Ansprüche und Wünsche der Angestellten spielen eine wichtige Rolle
Für viele Angestellte ist es eine klare Sache, dass zwischendrin immer wieder eine Raucherpause genutzt werden kann. Allerdings hat der Chef des Unternehmens das Recht, das Rauchen während der Arbeitszeit vollständig zu verbieten. Lediglich in der normalen Pause ist es prinzipiell erlaubt, zu rauchen. Allerdings muss der Chef keinesfalls spezielle Möglichkeiten, Räume oder Plätze für das sichere Rauchen in der Pause zur Verfügung zu stellen. In der Regel einigen sich die Unternehmen allerdings auf kulante Regeln rund um das Rauchen, beispielsweise mit einem Aufteilen der gesetzlichen Pause oder mit speziellen und geschützten Plätzen. Die Einigung basiert aber auf reiner Kulanz, häufig beteiligt ist der Betriebsrat.
Passende Produkte helfen bei dem Nichtraucherschutz für Angestellte
Für den effizienten Nichtraucherschutz für Angestellte und ein gleichzeitig harmonisches Miteinander in dem Unternehmen stehen mittlerweile auf dem Markt spezielle Produkte bereit. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Raucherkabine. Diese lässt sich ganz einfach auf dem eigenen Grundstück aufbauen und stellt eine geschützte Umgebung für das Rauchen in der Pause zur Verfügung. Gleichzeitig profitieren die Raucher von einem Wetterschutz. Häufig beinhalten die Kabinen sogar einen integrierten Aschenbecher. Die Raucher können ihre Pause geschützt und effizient verbringen und der Nichtraucherschutz ist ebenfalls erfüllt. Hier profitieren also alle beteiligten Parteien von der Investition.